BUSSGELDRECHT - VERKEHRSRECHT

Rechtsanwalt Dr. van Lengerich vertritt Ihre Interessen im Bereich des Verkehrsrechts. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit im Verkehrsrecht ist hier das Ordnungswidrigkeitenrecht. Dies umfasst in der Praxis der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich vornehmlich Vergehen, bei denen die Mandanten bei Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen "geblitzt wurden".

Es gilt hier zunächst darum, Fristen zu wahren und etwa unter Beantragung von Akteneinsicht Einspruch gegen bereits erlassene Bußgeldbescheide einzulegen. Oftmals stellt sich hier heraus, dass etwa die Messung fehlerhaft gewesen ist. Ein Bußgeldbescheid, der auf einer fehlerhaften Messung beruht, kann mit Erfolgsaussicht angefochten werden. Hierbei steht Ihnen Dr. van Lengerich mit seiner Erfahrung zur Seite. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, wird Dr. van Lengerich für Sie bei Ihrer Versicherung anfragen, ob die Rechtsanwaltskosten getragen werden. Der Großteil der Versicherungen übernimmt im Rahmen von Verkehrsrechtsschutz die Rechtsanwaltskosten.

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei innerhalb des Verkehrsrechts ist das Verkehrsunfallrecht. Hierbei geht es regelmäig um die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrunfällen mit Personen- oder Sachschäden.​