STRAFVERTEIDIGUNG

Wir bieten Strafverteidigung.

In Bremen, Osnabrück oder jeder anderen Stadt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten. Hierbei verteidigen wir vor allen deutschen Gerichten und Polizeiwachen gegen sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe. Dies sind Vorwürfe, die Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG), Waffengesetz (WaffG) oder etwa der Abgabenordnung (AO) betreffen.

Strafverfahren sind belastend. Wir stehen im Strafprozess loyal an Ihrer Seite und verteidigen Sie mit den in der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehenen Mitteln gegen den staatlichen Strafanspruch.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie gerne an den Kanzleistandorten Bremen und Osnabrück.

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