STRAFVERFAHREN

Von Strafverfahren erhalten die Betroffenen oft Kenntnis durch den Erhalt einer Vorladung oder Durchsuchung.

In schwereren Fällen erfolgt eine Festnahme. Es gilt hierbei stets der Grundsatz dass Sie gegenüber der Polizei keine Aussage machen müssen. Lassen Sie sich unbedingt zunächst durch einen Anwalt beraten.

Die Kanzlei Dr. Jan van Lengerich steht Ihnen hierbei zur Seite.