TÄTIGKEITEN
Willkommen auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich - Fachanwalt für Strafrecht !Im Mittelpunkt steht das Interesse unserer Mandanten.
Wir bieten Beratung und Vertretung im gesamten Spektrum der Strafverfahren und Bußgeldverfahren. Von einem Strafverfahren erhalten Sie zumeist Kenntnis durch eine Vorladung der Polizei, eine vom Gericht übersandte Anklageschrift oder besonders einschneidend, durch Festnahme / Inhaftierung.
Sie sollten wissen, dass Sie als Beschuldigter (oder Beschuldigte) in keinem Falle dazu verpflichtet sind, gegenüber den Behörden, Gerichten und der Polizei Angaben zur Sache zu machen.
Es ist Ihr Recht nicht zur polizeilichen Vorladung zu gehen und keine Angaben zu machen. In der Regel ist dies dringend anzuraten.
KANZLEI
Zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch können Sie gerne Kontakt aufnehmen und einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte vereinbaren.
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
____________________________________________________________
KONTAKT
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
Was ist darunter zu verstehen?
Die
Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" ist rechtlich geschützt, so
dass sich als Fachanwalt nur Rechtsanwälte bezeichnen dürfen, die
gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer
und praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben.
§ 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) führt insoweit aus:
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
(2)
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen
übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und
praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
(3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Um
diese nachgewiesene überdurchschnittliche Qualifikation auf dem Gebiet
des Strafrechts zu halten und auszubauen, ist ein Fachanwalt
verpflichtet, jährlich an einer bestimmten Anzahl von Fachfortbildungen
teilzunehmen und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Aufgrund
dieser nachgewiesenen überdurchschnittlichen theoretischen und
praktischen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die
Rechtsanwaltskammer Oldenburg Rechtsanwalt Dr. Jan van Lengerich die
Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" erteilt.
STRAFVERTEIDIGUNG
Wir bieten Strafverteidigung.
In Osnabrück oder jeder anderen Stadt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten. Hierbei verteidigen wir vor allen deutschen Gerichten und Polizeiwachen gegen sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe. Dies sind Vorwürfe, die Tatbestände aus dem
Strafgesetzbuch (StGB), wie etwa:
Aussagedelikte, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Brandstiftung, Diebstahl, Fahrerflucht, Fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Körperverletzung, Nachstellung (Stalking), Nötigung, Raub, Sachbeschädigung, Sexualstraftaten, Totschlag/Mord, Trunkenheitsfahrt, Vergewaltigung oder etwa Wilderei.
betreffen.
Strafverfahren
sind belastend. Wir stehen im Strafprozess loyal an Ihrer Seite und
verteidigen Sie mit den in der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehenen
Mitteln gegen den staatlichen Strafanspruch.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie gerne.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf !
AKTUELLES
Informieren Sie sich über aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie interessante Pressemeldungen im Bereich des Strafrechts in unserem Blog oder auf den Social Media Seiten unserer Kanzlei.