WIRTSSCHAFTSSTRAFRECHT

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst die Strafvorschriften, die Vergehen und Verbrechen im Bereich des Wirtschaftslebens unter Strafe stellen.

In der Praxis der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich wurde etwa bereits erfolgreich gegen die Vorwürfe Betrug, Bestechlichkeit, Geldwäsche, Korruption, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, Untreue, Vorteilsannahme, Verbot gegen Insidergeschäfte sowie Verstößen gegen das GmbH Gesetz verteidigt.

Niemand sollte das Wagnis eingehen, sich allein den hochspezialisierten Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines Wirtschaftsstrafverfahrens zu stellen. Es ist zunächst dringend dazu zu raten, ohne anwaltlichen Beistand keine Angeben gegenüber Ermittlern der Behörden zu machen und ohne Anwalt nicht zu Vorladungen zu erscheinen.

Nehmen Sie Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich auf. Wir bieten Ihnen optimalen Beistand und Verteidigung gegen Vorwürfe des Wirtschaftsstrafrechts.