UNTREUE

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bietet Vertretung gegen den Vorwurf der Untreue.  Der Straftatbestand der Untreue soll das Vermögen schützen.

Gemäß § 266 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat Nachteil zufügt.

Wir vertreten häufig Mandanten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Oftmals heißt hier der Vorwurf Untreue. Sollte Ihnen der Vorwurf der Untreue in Gestalt einer Anklage oder einer Vorladung gemacht werden, sollten Sie nicht zögern Kontakt zu uns aufzunehmen.