AUSSAGEDELIKTE

Wer als Zeuge, Partei oder Sachverständiger seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage nicht nachkommt, kann bestraft werden. Zu den Aussagedelikten zählen insoweit die uneidliche falsche Aussage nach § 153 StGB, der Meineid gemäß § 154 StGB oder auch die falsche eidesstattliche Versicherung, die in § 156 StGB geregelt ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich vertritt Sie gegen die oben angegebenen Vorwürfe. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.