VERGEWALTIGUNG

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StBG ist ein Verbrechenstatbestand. Hiermit einher geht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Sollte dieser Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht Ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Gestalt einer Vorladung oder Anklage gemacht werden, ist dringend dazu zu raten, anwaltliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich berät Sie unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe zur Seite.