NÖTIGUNG

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bietet Verteidigung gegen den Vorwurf der Nötigung. Der Straftatbestand der Nötigung ist in § 240 StGB geregelt. Nach dem Gesetz wird derjenige, der einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Strafbarkeit wegen Nötigung kann sich aus diversen Lebensbereichen ergeben. Häufig ist etwa die Nötigung im Straßenverkehr. Einen besonders schweren Fall der Nötigung stellt nach § 240 IV StGB die sexuelle Nötigung dar. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zur Kanzlei auf.

Wir beraten Sie gerne in Bezug auf den Vorwurf der Nötigung.