BELEIDIGUNG

Das Strafgesetzbuch enthält in § 185 StGB den Straftatbestand der Beleidigung. Der Straftatbestand, der in der Praxis relativ häufig vorkommt, soll die Ehre eines Menschen schützen.

Sollte gegen sie ein Strafverfahren wegen Beleidigung laufen, so sollten Sie diesen Vorwurf nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch eine Verurteilung wegen Beleidigung kann etwa in Bezug auf etwaige Vorstrafen erhebliche Nachteile mit sich bringen. Darüber hinaus steht dem Geschädigten möglicherweise auch ein Schmerzensgeld für die Beleidigung zu, sollte sich diese beweisen lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bietet Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung. Nehmen Sie insoweit gerne Kontakt zur Kanzlei auf.