RAUB / RÄUBERISCHE ERPRESSUNG


Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bietet Verteidigung gegen den Vorwurf des Raubes.

Der Raub im Sinne des § 249 StGB ist wie auch die räuberische Erpressung nach § 255 StGB ein Verbrechenstatbestand. Raub wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Schwerer Raub wird mit Freiheitsstrafe von 3-15 Jahren, in besonderen Fällen (§ 250 II StGB) sogar mit mindesten 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Ein Raub liegt regelmäßig vor, wenn ein Diebstahl unter Anwendung einer Nötigung oder Drohung begangen wird. Sollte Ihnen oder einem Angehörigen der Vorwurf des Raubes gemacht werden ist es von erheblicher Bedeutung, schnell Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufzunehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich ist in Raubverfahren erfahren und bietet Ihnen in diesen Fällen kurzfristig Termine zur Beratung und Vorbereitung der Vertretung an.