MENSCHENHANDEL
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich in Osnabrück bietet Verteidigung gegen den Vorwurf des Menschenhandels.
Menschenhandel im Sinne des § 232 StGB ist ein Verbrechen. Dieser wird im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft. Schwerer Menschenhandel wird mit Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren bestraft. Menschenhandel liegt regelmäßig vor, wenn eine Person gegen ihren Willen (z.B. zur Prostitution oder Arbeitsausbeutung) ausgebeutet wird.
Sollte Ihnen oder einem Angehörigen der Vorwurf des Menschenhandels gemacht werden ist es von erheblicher Bedeutung, schnell Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufzunehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich ist in Menschenhandelsverfahren erfahren und bietet Ihnen in diesen Fällen kurzfristig Termine zur Beratung und Vorbereitung der Vertretung an.