MENSCHENHANDEL
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich in Osnabrück bietet Verteidigung gegen den Vorwurf des Menschenhandels.
Menschenhandel im Sinne des § 232 StGB ist ein Verbrechen. Dieser wird im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs
Monaten bestraft. Schwerer Menschenhandel wird mit Freiheitsstrafe von
1-10 Jahren bestraft. Menschenhandel liegt
regelmäßig vor, wenn eine Person gegen ihren Willen (z.B. zur
Prostitution oder Arbeitsausbeutung) ausgebeutet wird.Sollte Ihnen oder einem
Angehörigen der Vorwurf des Menschenhandels gemacht werden ist es von
erheblicher Bedeutung, schnell Kontakt zu einem Rechtsanwalt für
Strafrecht aufzunehmen.Die Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jan van Lengerich ist in Menschenhandelsverfahren erfahren und
bietet Ihnen in diesen Fällen kurzfristig Termine zur Beratung und
Vorbereitung der Vertretung an.
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