BESITZ / VERBREITUNG KINDERPORNOGRAFISCHER SCHRIFTEN

Ihnen wird der Besitz, Verbreitung, Erwerb von kinderpornografischer Schriften vorgeworfen?

Der Vorwurf ist als Straftatbestand in § 184b StGB geregelt. Sollte dieser Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht Ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Gestalt einer Vorladung, einer Anklage oder eines Strafbefehls gemacht werden, ist dringend dazu zu raten, anwaltliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich berät Sie an den Standorten Osnabrück und Bremen unbefangen und steht Ihnen bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe zur Seite.